Das Therapieangebot

Mein Behandlungsansatz

Der Blick der Naturheilpraxis wird auf den Menschen als Ganzes, als Einheit aus Körper, Geist und Seele gerichtet.

Deshalb ist mir eine intensive Anamnese und die körperliche Untersuchung wichtig, denn gar nicht so selten werden Ursachen nicht erkannt, weil sie lange zurückliegen oder als unwichtig abgetan werden.

Schulmedizin und Naturheilkunde schließen sich nicht aus, vielmehr ergänzen sie sich. Deshalb ist es mir wichtig, die Befunde, Laborwerte und Medikamente, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat, zu kennen. So harmoniert meine phytotherapeutische Ergänzung ohne Wechselwirkungen mit Ihren Medikamenten.

Mein Therapieangebot für Sie

 

Honorar, Kostenerstattung durch die Versicherung

Das Honorar bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand und der Schwere des konkreten Behandlungsfalles und kann deshalb nicht pauschal benannt werden.

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teil. Gesetzlich Versicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen sollte sich der Patient vor Behandlungsbeginn selbständig bei seiner Krankenkasse informieren.

Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ob eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder Zusatzversicherung des Patienten die Behandlungskosten generell oder in bestimmter Höhe übernimmt, ist durch den Patienten gegebenenfalls selbst zu klären und durchzusetzen. In der Regel ist die Erstattung auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker- Honorar sind vom Patienten selbst zu tragen.

Unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/ oder Beihilfeleistung ist der Honoraranspruch des Heilpraktikers in voller Höhe vom Patienten zu begleichen.